Der Zufluss von Mitarbeiteraktien erfolgt im Zeitpunkt des Erwerbs, d.h. in jenem Zeitpunkt, in welchem der Rechtserwerb vollendet ist und die steuerpflichtige Person einen festen Rechtsanspruch aus dem Vermögensrecht erworben hat und z.B. die Stimmrechte ausüben und ausgeschüttete Dividenden beziehen kann. Der Besteuerungszeitpunkt von Mitarbeiteraktien markiert grundsätzlich die Trennlinie zwischen "den steuerbaren Einkünften aus den geldwerten Vorteilen" einerseits und "einem steuerfreien privaten Kapitalgewinn" andererseits, weil die Mitarbeiteraktien im Besteuerungszeitpunkt in der Regel in das Privatvermögen des Mitarbeiters übergehen.