In der Beschwerde wiederholt sie diesen Einwand denn auch nicht mehr (vgl. auch Bericht über die Arbeitgeberkontrolle, wonach die Auskunftsperson der Arbeitgeberin gegenüber dem Revisor sagte, es liege keine Sperrfrist vor). Die vertraglichen Abreden unter den Aktionären betreffend Preisbildung sind Ausdruck ihrer freien Verfügung (vgl. auch E. 4.2.2.5 nachstehend). Die neuen Aktien stehen im Eigentum der Mitarbeiter.