In ABV Ziff. II/5 werden die Modalitäten für die Ausübung des Vorkaufsrechts sowie die Berechnungsformel (Mittel aus 1 x Substanzwert, 2 x Ertragswert [Durchschnitt der Gewinne der letzten drei Geschäftsjahre], mindestens aber Nominalwert) zur Ermittlung des Kaufpreises für die bestehenden Aktien einerseits und für die insgesamt 48 Aktien, die im Zuge der Aktienkapitalerhöhung 2013 erworben wurden, im Einzelnen detailliert festgelegt (Ziff. II/5.2).