Aktionärbindungsverträge sind Verträge unter Aktionären über die Ausübung von Aktionärsrechten (Stimmrecht nach gewissen Grundsätzen oder gegenseitige Kaufs- oder Vorkaufsrechte) und wirken nur inter partes, unter den beteiligten Aktionären; die Gesellschaft selbst ist nicht Partei (Forstmoser/Meier-Hayoz/Nobel, Schweizerisches Aktienrecht, 1996, § 2 N 45 ff.; § 39 N 139 ff.). Aus solchen Verträgen entstehen Rechte und Pflichten lediglich für die Aktionäre unter sich. Für die AG sind sie rechtlich irrelevant. Die Gesellschaft kann daraus nicht verpflichtet werden.