Lenz/von Planta, a.a.O., Art. 659 OR N 16 ff. mit Hinweis auf BGE 136 II 33). Mit dem Rückkauf eigener Aktien nimmt der Substanzwert der Gesellschaft ab, was auch Einfluss auf den Wert der mit einer Rückgabeverpflichtung gebundenen Mitarbeiteraktien hat. 4.2.2.2. Der Tatbestand der Rückgabeverpflichtung im Sinn der vorstehenden Ausführungen liegt hier nicht vor. Zum einen macht die Beschwerdeführerin weder geltend noch legt sie Beweismittel (Beteiligungsreglement, Kaufvertrag) auf, woraus ersichtlich wäre, dass die Abgabe der Mitarbeiteraktien von Seiten der Arbeitgeberin mit der Bedingung der Rückgabeverpflichtung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt sei.