Daraus ergibt sich, dass unter dem Begriff der Rückgabeverpflichtung ausschliesslich die Rückgabe der Mitarbeiteraktien im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft bzw. der Arbeitgeberin umfasst und ausschliesslich das Rechtsverhältnis Arbeitgeber – Arbeitnehmer (rückgabeverpflichtender Aktionär) betrifft. Die Belastung der Titel mit einer Rückgabeverpflichtung bzw. dem Rückkaufsrecht durch die Gesellschaft muss – analog dem Tatbestand der verfügten Sperrfrist – entweder im Beteiligungsreglement, im Kaufvertrag – oder sonst in einer vertraglichen Vereinbarung – zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeitenden, in der Kaufofferte der Gesellschaft verankert sein (vgl. E. 3.3.1 vorstehend;