Gemäss der Rechtsprechung stellt eine Rückgabeverpflichtung eine Veräusserungsbeschränkung dar, die aber einzig Auswirkungen auf die Bewertung der Mitarbeiteraktie hat; es handelt sich dabei um eine Veräusserungsbeschränkung, d.h. eine Verfügungsbeschränkung, die wirtschaftlich betrachtet wie die Verfügungsbeschränkung einer Sperrfrist funktioniert (Zweifel, in: Komm. zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [Hrsg. Zweifel/Beusch], 3. Aufl. 2016, Art. 17b DBG N 14, 21).