2015.1, 2015.3). Als für die Beitragserhebung massgeblicher Realisationszeitpunkt gilt – ebenfalls analog dem Steuerrecht – der Zeitpunkt der Abgabe, d.h. des Erwerbs der Mitarbeiteraktien (WML Rz. 2015.3). 3.3.3. Im Steuerrecht wird regelmässig für die Steuerbemessung auf die Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer, Kreisschreiben Nr. 28 vom 28. August 2008 der Schweizerischen Steuerkonferenz (KS 28 SSK), abgestellt (Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Handkomm. zum DBG, 3. Aufl. 2016, Art. 17b DBG N 17).