3.3. 3.3.1. Gestützt auf die per 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Neuerungen für die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) das Kreisschreiben Nr. 37 Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen (KS 37) vom 22. Juli 2013 herausgeben, welches für sämtliche nach dem 1. Januar 2013 abgegebenen Mitarbeiterbeteiligungen gilt (vgl. Ziff. 10 Inkrafttreten, Aufhebungen und Übergangsrecht). Gleichzeitig wurden das vorgängige Kreisschreiben Nr. 5 vom 30. April 1997 über die Besteuerung von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen und das Rundschreiben vom 6. Mai 2003 der ESTV über die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen mit Vesting-Klauseln aufgehoben.