4 MBV insbesondere folgende Angaben enthalten: Verkehrswert bei kotierten oder den mit einer Formel festgelegten Wert (Formelwert) bei nicht kotierten Mitarbeiteraktien im Zeitpunkt des Erwerbs (lit. c); allfällige Sperrfristen sowie die Dauer allfälliger Rückgabepflichten (lit. d); den vereinbarten Erwerbspreis (lit. e); Anzahl der erworbenen Mitarbeiteraktien (lit. f). 3.3. 3.3.1.