Dieser Diskont gilt längstens für zehn Jahre (Abs. 2). Geldwerte Vorteile aus gesperrten oder nicht börsenkotierten Mitarbeiteroptionen werden im Zeitpunkt der Ausübung besteuert. Die steuerbare Leistung entspricht dem Verkehrswert der Aktie bei Ausübung vermindert um den Ausübungspreis (Abs. 3). Die MBV gilt u.a. für Aktien, Genussscheine, Partizipationsscheine oder Beteiligungen anderer Art, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vermögens- oder Mitgliedschaftsrechte am Arbeitgeber einräumen (Mitarbeiteraktien; Art. 1 Abs. 2 lit. a MBV). Bescheinigungen über Mitarbeiteraktien müssen nach Art. 4 MBV insbesondere folgende Angaben enthalten: