AHVV steht im Konnex mit dem Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen (AS 2011 3259) und der Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsverordnung [MBV]; SR 642.115.325.1), die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind. Gestützt darauf sind geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen und andere geldwerte Vorteile als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit steuerbar (Art. 17 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer [DBG; SR 642.11]; in der seit 1.1.2013 geltenden Fassung; gilt auch nachfolgend). Gemäss Art.