Die Aufrechnungen beziehen sich auf die in den Jahren 2013 und 2014 ausgerichteten überhöhten Spesenvergütungen sowie auf den Vorzugspreis auf der Abgabe von Mitarbeiteraktien in der Höhe von Fr. 656'993.-- (gemäss Differenzaufstellung vom 5.1.2016). In den Kontrolljahren 2011 und 2012 resultierten aufgrund der zu Unrecht deklarierten Taggelder diverse Korrekturen zugunsten der Gesellschaft. Eine Orientierungskopie der Nachzahlungsverfügung wurde allen Arbeitnehmenden, die von den nacherfassten Löhnen betroffen sind, zugestellt.