Der Revisor beurteilte die Differenz zwischen dem Ausgabepreis (d.h. dem Nominalwert von Fr. 1'000.--) und dem Verkehrswert (d.h. dem Unternehmenswert pro Aktie gemäss Steuerveranlagung 2013 von Fr. 13'900.--) der neu herausgegebenen Mitarbeiteraktien als massgebenden Lohn. Gestützt auf die Differenzaufstellung zur Arbeitgeberkontrolle (vom 5.1.2016) forderte die Ausgleichskasse mit Verfügung vom 6. Januar 2016 von der A AG für die Kontrollperiode 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014 paritätische AHV/IV/EO-, ALV- und FAK-Beiträge in der Höhe von Total Fr. 91'447.70 (inkl. Verwaltungskosten und Zinsen) nach.