Im Dezember 2015 führte die Ausgleichskasse bei der A AG eine Arbeitgeberkontrolle für die Periode 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014 durch. Dabei stellte der Revisor verschiedene unkorrekte Abrechnungen fest, namentlich in Bezug auf Kranken- und Unfalltaggelder (zu Unrecht als Lohn abgerechnet), überhöhte Spesenentschädigungen und nicht deklarierte Mitarbeiteraktien. Der Revisor beurteilte die Differenz zwischen dem Ausgabepreis (d.h. dem Nominalwert von Fr. 1'000.--) und dem Verkehrswert (d.h. dem Unternehmenswert pro Aktie gemäss Steuerveranlagung 2013 von Fr. 13'900.--) der neu herausgegebenen Mitarbeiteraktien als massgebenden Lohn.