| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A. Die A AG, mit Sitz in Z, ist der Ausgleichskasse Luzern als beitragspflichtige Arbeitgeberin angeschlossen. Am 22. November 2013 nahm die Gesellschaft eine Kapitalerhöhung vor. Das Aktienkapital von bisher Fr. 102'000.-- (102 Aktien à nom. Fr. 1'000.--) wurde um Fr. 48'000.-- auf Fr. 150'000.-- durch Ausgabe von 48 Namenaktien à nominal Fr. 1'000.-- zu pari, mit Dividendenberechtigung für das gesamte Geschäftsjahr 2013, erhöht (öffentliche Urkunde vom 22.11.2013). Die neu ausgegebenen Aktien wurden durch Mitarbeiter (drei bisherige, zwei neue Aktionäre) erworben. Die Aktien sind vollständig liberiert und vinkuliert.