Mit der Anrechnung effektiver Liegenschaftsunterhaltskosten, welche naturgemäss nicht jedes Jahr gleich hoch ausfallen, ergeben sich zwar gewisse Schwankungen beim anzurechnenden Einkommen. Gewöhnliche Schwankungen in der Höhe des Einkommens sollen sich aber in der nachfolgenden Veranlagungsperiode auf die Steuern auswirken und derart auf die Dauer ausgleichen. Dasselbe hat auch für den jedes Jahr neu festzusetzenden Anspruch auf Prämienverbilligung zu gelten.