Fr. 13'524.80) die anrechenbaren Prämien (Fr. 8'220.--). Zum massgebenden Einkommen von Fr. 60'950.-- gelangte die Ausgleichskasse, indem sie zum Nettoeinkommen gemäss Steuerveranlagung für das Jahr 2013 von Fr. 50'114.-- nebst Einzahlungen in die Säule 3a (Fr. 6'739.--) auch den effektiven Liegenschaftsunterhalt von Fr. 32'097.-- abzüglich eines Freibetrags von Fr. 10'000.--, mithin Fr. 22'097.--, hinzurechnete und anschliessend noch einen Freibetrag für die beiden Kinder von Fr. 18'000.-- abzog. Demgemäss wurde lediglich die Hälfte der Richtprämie für die beiden Kinder B und C (je Fr. 426.--) zugesprochen.