Zermürbt vom aussichtslosen Verfahren und in Anbetracht der Tatsache, dass offenbar eine neutrale Überprüfung strittiger Forderungen im Bereich der Krankenversicherung nicht möglich sei, habe er schliesslich dem Betreibungsamt den inzwischen auf Fr. 94.30 angewachsenen Betrag überwiesen.