Es bestand jedenfalls der klare Wille des Gesetzgebers, das so genannte "Thurgauer Modell" zu übernehmen. Dazu wurde ausgeführt, der Kanton Thurgau habe ein Listensystem eingerichtet, um die zahlungsfähigen Versicherten dazu zu bringen, ihre Krankenkassenprämien innert der gesetzlichen Frist zu bezahlen. Dieses System erfasse die Versicherten, bei denen aufgrund von Prämienausständen oder ausstehenden Kostenbeteiligungen die Übernahme der Kosten für die Leistungen aufgeschoben worden seien (AB 2010 N 47 Votum Thomas Weibel).