Allein daraus kann noch keine Verweigerungshaltung abgeleitet werden, zumal sie sich durchaus auch bereit erklärte, darüber hinaus für einen Tag pro Woche (Donnerstag oder Freitag) auch einen anderweitigen Arbeitsversuch wahrzunehmen und entsprechende Arbeitsbemühungen auszuführen (Protokolleintrag vom 10.2.2014). Der Job Coach bezeichnete die in der Folge eingereichten Bewerbungsunterlagen sogar ausdrücklich als "gut gestaltet" (Protokolleintrag vom 28.3.2014). Zwar ist in der Tat nicht ersichtlich, was für konkrete Arbeitsbemühungen – abgesehen vom Versuch zur Steigerung des Pensums am bisherigen Arbeitsplatz – in der Folge wirklich getätigt wurden.