Da die IV-Stelle bereits vor Erlass der renteneinstellenden Verfügung vom 13. Dezember 2013 keine genügenden medizinischen Abklärungen vorgenommen hatte, lässt sich dies allein aufgrund der vorhandenen Akten auch nicht feststellen. Ein Arztbericht hinsichtlich der somatischen Beschwerden wurde von der IV-Stelle sodann – entgegen deren Absichtserklärung im Protokolleintrag vom 31. März 2014 – gar nicht erst eingeholt, dies obwohl vom Job Coach wiederholt festgehalten worden war, dass die Beschwerdeführerin wegen erneuter sehr starker Schmerzen im rechten Arm und einer starken Schwellung der Hand ihren Hausarzt Dr. A habe aufsuchen müssen, welcher im Übrigen über den ganztägigen