Immerhin liegt mit dem Bericht von Dr. C vom 23. April 2014 eine fachärztlich-psychiatrische Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit von 60 % seit Februar 2014 vor. Nicht klar ist allerdings, ob es sich dabei tatsächlich um ein neues bzw. verschlechtertes krankhaftes Geschehen handelt. Da die IV-Stelle bereits vor Erlass der renteneinstellenden Verfügung vom 13. Dezember 2013 keine genügenden medizinischen Abklärungen vorgenommen hatte, lässt sich dies allein aufgrund der vorhandenen Akten auch nicht feststellen.