Zur Beurteilung der körperlichen Einschränkungen sei eine Begutachtung durch entsprechende Fachärzte erforderlich (Rücken- und Hüftproblematik sowie Einschränkungen von Seiten der rechten Hand). 5.5. Beim Folgegespräch vom 30. Juli 2014 wurde noch einmal der erfolglose Versuch, am bestehenden Arbeitsplatz drei volle Tage zu arbeiten, erwähnt, woraufhin sehr starke Schmerzen im rechten Arm aufgetreten seien und die Hand stark angeschwollen sei, weshalb der Hausarzt habe aufgesucht werden müssen. Eine Arbeitssteigerung habe nicht vorgenommen werden können. Demzufolge hätten seither keine weiteren Wiedereingliederungsmassnahmen stattgefunden.