Bei den Akten liegt sodann ein ärztliches Zeugnis des Hausarztes Dr. A vom 27. Februar 2014, in welchem eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % voraussichtlich für eine Woche attestiert wurde. Am 28. März 2014 liess die Beschwerdeführerin dem Job Coach die Bewerbungsunterlagen zukommen, was gleichentags mit dem Satz "Vielen Dank für die gut gestalteten Bewerbungsunterlagen" quittiert wurde. Im Protokolleintrag über das Folgegespräch vom 31. März 2014 wurde dann festgehalten, dass die Versicherte versucht habe, beim bestehenden Arbeitgeber (Schulhaus Z) drei volle Arbeitstage in der Reinigung zu arbeiten.