Diesbezüglich sollte sie entsprechende Arbeitsbemühungen vornehmen und im Übrigen das Bewerbungsdossier dem Job Coach zusenden. Des Weiteren wurde vermerkt, dass die Beschwerdeführerin "über die beruflichen Massnahmen bezüglich Schlussbestimmungsfall 6a informiert worden" sei (Protokolleintrag vom 10.2.2014). 5.3. Bei den Akten liegt sodann ein ärztliches Zeugnis des Hausarztes Dr. A vom 27. Februar 2014, in welchem eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % voraussichtlich für eine Woche attestiert wurde.