5. 5.1. Vorliegend hat die IV-Stelle nach erfolgter Renteneinstellung gestützt auf die SchlB zur 6. IV-Revision der Beschwerdeführerin mit Mitteilung vom 24. Januar 2014 berufliche Eingliederungsmassnahmen (Beratung und Begleitung) zugesprochen und in der Folge die Weiterausrichtung der halben Invalidenrente ab 1. Februar 2014 während der Dauer der Wiedereingliederungsmassnahmen, längstens bis zum 31. Januar 2016, verfügt. 5.2. Am 10. Februar 2014 fand das Erstgespräch beim Jobcoaching statt. Dabei wurde unter anderem festgehalten, dass die Versicherte noch Beschwerden infolge einer Handoperation im letzten Jahr verspüre.