Zwar hat sich das Bundesgericht – soweit ersichtlich – mit dieser Frage bislang nicht explizit befasst. So wurde etwa in BGer-Urteil 8C_664/2013 vom 25. März 2014, mit welchem der Abbruch von Wiedereingliederungsmassnahmen infolge fehlender zeitlicher Verfügbarkeit der versicherten Person geschützt wurde, auf diese Problematik nicht weiter eingegangen.