EVG-Urteil K 135/04 vom 17.1.2006 E. 3.1.1). Die weibliche Brust ist für das ästhetische Empfinden zweifellos bedeutsam (vgl. EVG-Urteil K 15/04 vom 17.1.2006 E. 3.2.3). Indessen entspricht es einer Erfahrungstatsache, dass Form und Grösse der Brust erheblich variieren ebenso wie die Meinung darüber, was als so genannt normal zu bezeichnen ist. Dies zeigt sich schon daran, dass etwa Dres. B und C in Bezug auf tubuläre Brüste nicht von einer Fehlbildung im wörtlichen Sinn, sondern von einer Variante der Brustentwicklung sprechen. Dass die plastische Chirurgie dies anders sieht, erstaunt nicht.