Andererseits spricht die Aussage der Eltern, wonach die Versicherte ab und zu noch etwas nervös und beunruhigt sei und manchmal noch Symptome wie plötzliches Zittern oder Weinen zeige, dafür, dass die Operation im Vergleich zu einer adäquaten psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung nicht zweckmässiger war. 5.2.3. Nach dem Gesagten ist festzuhalten, dass die Versicherte zwar unter dem Erscheinungsbild ihrer Brüste und der stammbetonten Fettverteilung litt. Indessen sind psychische Beschwerden mit ausgeprägtem Krankheitswert nicht ausgewiesen.