Vielmehr werden Verhaltensweisen beschrieben, die auch von vielen anderen Menschen – insbesondere jungen Frauen – gelebt werden, ohne dass in jedem Fall eine psychische Störung mit Krankheitswert diagnostiziert würde (vgl. in diesem Sinn auch EVG-Urteil K 15/04 vom 26.8.2004 E. 3.2.1).