Dr. F hielt lediglich fest, dass sie aus psychiatrisch-psychotherapeutischer Sicht das Kostengutsprachegesuch unterstütze. Auch aus den Ausführungen der Eltern im Bericht vom 9. Dezember 2015 kann nicht ohne Weiteres auf eine psychische Störung mit ausgeprägtem Krankheitswert geschlossen werden. Der darin beschriebene soziale Rückzug ist zwar verständlich. Die beschriebenen Verhaltensweisen und Einschränkungen (Türe beim Duschen abschliessen; keine engen Kleider anziehen;