Zum anderen erscheint aufgrund der äusserst kurzen Behandlungsdauer – gemäss Aussagen der A fanden vom 21. Februar 2015 bis 24. April 2015 drei Therapiesitzungen statt – fraglich, ob anlässlich der Psychotherapie überhaupt versucht wurde, Copingstrategien zu erarbeiten. Ausserdem kann nicht ausser Acht gelassen werden, dass die psychotherapeutische Behandlung erst nach vorgängiger Mitteilung des Vertrauensarztes, wonach keine Pflichtleistung des Krankenversicherers gegeben sei (vgl. Schreiben vom 3.10.2014), in Anspruch genommen wurde. Dies spricht gegen einen grossen Leidensdruck.