RKUV 1985 K 638 S. 197). Vorab ist festzuhalten, dass vorliegend nicht entscheidwesentlich ist, ob die Brustdeformität und die Fettverteilungsstörung Folgen des (krankheitswertigen) PCOS darstellen oder nicht. Denn wie bereits ausgeführt (vgl. E. 3.3.1) ist auch die Behebung ästhetischer Einbussen, die Folge einer Krankheit sind, an sich keine Pflichtleistung der Krankenkasse. So oder anders geht es vorliegend um ästhetische Einbussen.