Nach der Rechtsprechung soll eine EFL gerade in den Fällen angeordnet werden, wenn sich Gutachter ausser Stande sehen eine zuverlässige Einschätzung der Arbeitsfähigkeit abzugeben. Im Übrigen ist daran zu erinnern, dass RAD-Arzt Dr. B den Beschwerdeführer nicht selber untersucht hat, weshalb seine Einschätzung des Gesundheitszustands und der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers beweisrechtlich weniger Gewicht hat. 6.4 (…) 7. Nach dem Gesagten ist zunächst der Empfehlung der Gutachter der MEDAS Zentralschweiz zu folgen und eine EFL in Auftrag zu geben. Anschliessend ist erneut zu beurteilen, ob eine Einschätzung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit möglich ist.