Es ergebe sich der Eindruck, dass der Beschwerdeführer kaum Copingmechanismen im Umgang mit dem Schmerz entwickelt habe. Auch sie konnte keine Einschätzung einer möglichen teilweisen Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit in Prozenten abgeben und empfahl daher eine gezielte Arbeitsabklärung, wobei sie aber nicht sicher sei, ob dies im gewünschten Mass auch gelingen könne (neurologisches Teilgutachten vom 10.2.2014, S. 7). In der Gesamtzusammenfassung wurde eine Belastungs-Erprobung an einem konkreten, definierten Arbeitsplatz (leichte Arbeit, kein Heben von Lasten) dann aber von den Gutachtern empfohlen (S. 27).