Eine gewisse Schmerzverdeutlichung sei gemäss ihrem Eindruck während der Untersuchung anzunehmen (z.B. deutliches Hinken während der Untersuchung und relativ symmetrisches Gangbild beim Gang aus der Praxis sowie fehlende Atrophie des linken Beins). Nach Durchsicht der Unterlagen und aktuellen anamnestischen und klinischen Befunde sei ihres Erachtens wahrscheinlich doch von einem relativ hohen Schmerzniveau auszugehen, das zumindest teilweise im Rahmen einer persistierenden radikulären Reizsymptomatik zu erklären sei. Es ergebe sich der Eindruck, dass der Beschwerdeführer kaum Copingmechanismen im Umgang mit dem Schmerz entwickelt habe.