Aufgrund dieser Inkonsistenzen und der unklaren Einsichten hinsichtlich Partizipation empfahl Dr. C aber gerade die Sachverhaltsabklärung vor Ort (rheumatologisches Konsilium vom 9.3.2014, S. 18). Dr. D berichtet im neurologischen Teilgutachten, die aktuelle Anamnese sei passend – auch zu den Beschreibungen in den Vorberichten – und ihres Erachtens konsistent, wie auch die klinische Untersuchung. Eine gewisse Schmerzverdeutlichung sei gemäss ihrem Eindruck während der Untersuchung anzunehmen (z.B. deutliches Hinken während der Untersuchung und relativ symmetrisches Gangbild beim Gang aus der Praxis sowie fehlende Atrophie des linken Beins).