Die Gutachter berichten zwar von Inkonsistenzen. So hält Dr. C fest, von rein somatischer Seite her seien die Beschwerdeangaben und die geschilderte schwere Behinderung sowie das auffällige Schmerzverhalten des Versicherten nicht vollumfänglich nachvollziehbar und es würden auch Inkonsistenzen bestehen, indem der Versicherte angebe, nicht länger als acht bis zehn Minuten sitzen zu können, daneben jedoch noch Auto fahre. Aufgrund dieser Inkonsistenzen und der unklaren Einsichten hinsichtlich Partizipation empfahl Dr. C aber gerade die Sachverhaltsabklärung vor Ort (rheumatologisches Konsilium vom 9.3.2014, S. 18).