Aus den Akten geht hervor, dass zunächst nach dem Zufallsprinzip die SMAB AG, Swiss Medical Assessment- and Business-Center, St. Gallen, für die Begutachtung vorgesehen gewesen wäre. Daraufhin teilte der Beschwerdeführer telefonisch mit, er könne nicht länger als sieben bis acht Minuten am Stück sitzen. Er beantragte eine Begutachtung in der Zentralschweiz oder einen Transport im Liegen nach St. Gallen (vgl. Protokolleinträge vom 1.10.2013).