Das ebenfalls aufgeführte Mittagessen ist in der besonderen Bestimmung Ziff. 11 ausdrücklich ausgenommen, wofür vom ursprünglichen Pensionspreis von Fr. 2'690.-- ein Betrag von Fr. 610.-- in Abzug gebracht wurde. Ausdrücklich nicht inbegriffen im Pensionspreis sind gemäss Ziff. 4 Drittkosten und Gebühren, zusätzliche Dienstleistungen sowie Pflege und medizinische Betreuung. Als (allgemeine) Betreuung wurde in Ziff. 4.3 was folgt bezeichnet: Notfalldienstbereitschaft während 24 Stunden pro Tag an 365 Tagen, Hilfestellung und Beratung bei akuten persönlichen Problemen, Organisation und Veranstaltungen für die Pensionäre und deren Gäste, wie etwa Vorträge, Konzerte und Ausflüge.