Gemäss Dr. C führen die Aktivierung der Muskulatur zur Ermüdung und die Reklinationshaltung längerfristig auch zu Nackenbeschwerden. Die Beeinträchtigung weist damit eine solche Schwere auf, dass dabei von einem Leiden mit Krankheitswert im Rechtssinn gesprochen werden kann. Im Weiteren wird die Beschwerdeführerin spätestens ab 1. Juli 2016 wegen des Inkrafttretens der neuen Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV; SR 741.51)