Daraus resultiert auch ein erhöhtes Risiko für Verletzungen, zumal sie gemäss Dr. C Gefahren im oberen Gesichtsfeldbereich nicht erkennen kann. Die Beschwerdeführerin ist darüber hinaus auch in alltäglichen Tätigkeiten wie insbesondere beim Lesen und Autofahren erheblich beeinträchtigt. Es bestehen damit eindeutige, funktionelle Beeinträchtigungen. Es kann demnach nicht mehr nur von einer üblichen oder erträglichen Abweichung von Ideal- oder Normvorstellungen gesprochen werden.