Einspracheweise machte die Versicherte sodann geltend, dass eine Verzögerung der Behandlung wegen "Kleinwüchsigkeit" vom Krankenversicherer nicht geprüft worden sei. Sodann hätten als Voraussetzung für den notwendigen kieferorthopädischen Eingriff zunächst die Weisheitszähne entfernt werden müssen. Dafür sei die Invalidenversicherung aufgekommen. In der Folge hätten sich aufgrund einer Entzündung jedoch Komplikationen ergeben. Der zweite Weisheits-zahn sei schliesslich in der Zahnklinik entfernt worden (vgl. Einsprache vom 25.1.2015).