Sie sei bereits im Jahr 2011 von Dr. B dahingehend informiert worden, dass die Behandlungsdauer, insbesondere der kieferchirurgische Eingriff, über das Jahr 2014 hinausgehen werde (vgl. E-Mail vom 30.9.2014). Schliesslich teilte Dr. B am 29. Oktober 2014 mit, dass die Weiterführung der kieferorthopädischen Behandlung aufgrund von multiplen kariösen Läsionen an den Zähnen unterbrochen werden müsse. Zur Ermöglichung einer kompletten Kariessanierung müsse die festsitzende Apparatur zunächst entfernt werden. Einspracheweise machte die Versicherte sodann geltend, dass eine Verzögerung der Behandlung wegen "Kleinwüchsigkeit" vom Krankenversicherer nicht geprüft worden sei.