Dass der Beschwerdeführer als Künstler eine rege Aktivität entfaltet, ist aufgrund der Dokumentationen unbestritten. Er ist seit September 2006 bei der Ausgleichskasse Luzern als Selbständigerwerbender anerkannt, womit er allein in der Schweiz seine künstlerische Tätigkeit seit neun Jahren – und insgesamt – bereits seit 20 Jahren ausübt. Bei dieser langjährigen in- und ausländischen Tätigkeit erstaunt der Umfang der in der Beschwerde aufgelisteten Betätigungsfelder (Ausstellungen, Bücher usw.) nicht. Damit ist wohl erstellt, dass der Beschwerdeführer schon seit 20 Jahren als Künstler tätig ist.