3. 3.1. Der Beschwerdeführer ist gemäss Auskünften aus dem Internet seit 1995 als freischaffender Bildhauer und Maler tätig und übt seine künstlerische Tätigkeit seit 2006 in der Schweiz aus. Gemäss den Ausführungen in der Beschwerde war er bereits in Deutschland als Künstler tätig, hatte jedoch keine Kontakte zur Kunstszene in der Schweiz. Im Herbst 2006 veranstaltete er eine erste Ausstellung in der Region Y, wo er hauptsächlich früher erstellte Arbeiten zeigte. Seither hat der Beschwerdeführer zahlreiche Bilder, Skulpturen und seit neuestem auch Fotografien geschaffen, die er laufend an verschiedenen Ausstellungen, Messen und Wettbewerben präsentiert.