In EVG-Urteil H 122/01 vom 27. Mai 2002 hat das Eidgenössische Versicherungsgericht – bei einem Kunstschaffenden – aber auch bereits nach einer Verlustphase von zwei Jahren auf Nichterwerbstätigkeit erkannt (E. 2b ebenda). Bei einem Kommanditär, der während neun Jahren aus seiner Geschäftstätigkeit keinerlei Erträge mehr erzielt hatte, erwog das Eidgenössische Versicherungsgericht schliesslich, bei so langem Festhalten an einer ertragslosen Geschäftstätigkeit müsse angenommen werden, dass diese offensichtlich anderen als erwerblichen Zwecken diene und keinen erwerblichen Charakter habe (EVG-Urteil H 313/98 vom 4.5.2000 E. 6a). 3. 3.1.