2006 mit Hinweis). Wer während Jahren eine Tätigkeit von geringer wirtschaftlicher Bedeutung ausübt und aus dieser kein Einkommen erzielt, gilt als nichterwerbstätig (WSN Rz. 2007 mit Hinweisen auf ZAK 1987 S. 417, ZAK 1988 S. 554). 2.3. Umstritten ist, ob der Beschwerdeführer als Bildhauer und Maler einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinn des Sozialversicherungsrechts nachgeht.