Gleichzeitig wurde dem Einsprecher mit dem Einspracheentscheid eine korrigierte NE-Beitragsverfügung 2011 vom 18. November 2014 zugestellt (Dispositiv Ziff. 2). Gemäss dieser Verfügung beträgt der NE-Beitrag Fr. 10'609.-- (inkl. Verwaltungskosten) und der Verzugszins Fr. 1'221.70. Aus den Erwägungen: 2. (…) 2.2. 2.2.1. Der Begriff der Erwerbstätigkeit im Sinn von Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) setzt nach konstanter Rechtsprechung die Ausübung einer auf die Erzielung von Einkommen gerichteten bestimmten (persönlichen) Tätigkeit voraus, mit welcher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht werden soll.